5 STERNE FERIENWOHNUNG IM RHEINGAU
                                                                                           

PREISE

Wir legen sehr viel Wert auf eine stilvolle und puristische Atmosphäre, es sind die kleinen Details die den Charakter ausmachen.     


SOMMERZEIT                                                                                        WINTERZEIT

01. April - 31. Oktober                                                                          01. November - 31. März
ab 140 € pro Nacht für 2 Personen                                                   
ab 110 € pro Nacht für 2 Personen

Der Übernachtungspreis richtet sich nach temporären Saisonzeiten, bitte fragen Sie diesen direkt bei uns an.

Wir haben einen Mindestaufenthalt   von 3 Nächten in der Winterzeit, in der Sommerzeit 4 Nächten.

Die Kosten für die Endreinigung belaufen sich auf 65€. Wir legen größten Wert auf Sauberkeit und haben den aller höchsten Anspruch, denn wir möchten, dass sich unsere Gäste wohlfühlen. Wenn Ihr einen längeren Aufenthalt plant, könnt Ihr gerne eine wöchentliche Reinigung oder eine Zwischenreinigung mit uns absprechen.

Da eine Anreise oft nicht genau auf die Minute geplant werden kann, könnt Ihr dies gerne individuell mit uns abstimmen.

 

BUCHUNGS- UND STORNIERUNGSBEDINGUNGEN:

Eine Ferienunterkunft ist verbindlich gebucht, wenn die Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter zugesagt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt wird. Ein verbindlicher Beherbergungsvertrag oder Gastaufnahmevertrag kommt grundsätzlich formfrei, also auch bei mündlicher, insbesondere telefonischer Buchung zustande.
Keiner der Vertragsparteien kann einseitig vom abgeschlossenen Vertrag zurücktreten, ganz gleich, welche Storno gründe (Ausnahme: Höhere Gewalt) vorliegen. Schlechtes Wetter, Krankheit und selbst ein Todesfall im engsten Familienkreis rechtfertigen keinen Rücktritt vom Vertrag. Die Parteien können sich jedoch jederzeit auf eine einvernehmliche Auflösung des Vertrages einigen. In diesem Fall kann der Vermieter den vereinbarten oder betriebsüblichen Mietpreis abzüglich seiner ersparten Aufwendungen vom Gast verlangen. Auf den Rücktrittzeitpunkt kommt es dabei nicht an, auch wenn der Gast beispielsweise ein halbes Jahr vor der geplanten Anreise den Beherbergungsvertrag storniert, bleibt er zur Zahlung des vereinbarten oder betriebsüblichen Mietpreises verpflichtet.